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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung: Geht das noch?

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Absicherung & Vorsorge | Berufseinstieg
Artikel von Karsten Müller
September 2026
Die ehrliche Antwort vorweg: Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch bei Vorerkrankung oder trotz Vorerkrankung oft noch möglich – aber nicht auf die naheliegende Art. Wer einfach drauflos einen Antrag stellt, riskiert eine Ablehnung, die künftige Anfragen erschwert. Der bessere Weg beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme und einer anonymisierten Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. Warum ausgerechnet Vorerkrankungen bei der BU zum Nadelöhr werden – und was Sie stattdessen tun können – lesen Sie hier.
Das WichtigSTE in Kürze
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die meisten Menschen eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt – der Staat springt seit der Rentenreform für die meisten Geburtsjahrgänge nur noch sehr eingeschränkt ein.
  • Der Bedarf entsteht typischerweise bei Heirat, Familiengründung, Immobilienerwerb oder Existenzgründung – Lebensphasen, die oft genau dann kommen, wenn man gesundheitlich schon nicht mehr „blütenweiß" ist.
  • Die Gesundheitsfragen im Antrag werden dadurch zum Nadelöhr – aber eine Vorerkrankung bedeutet nicht automatisch Ablehnung.
  • Wir arbeiten mit anonymisierten Voranfragen bei mehreren Versicherern, um Ihre Chancen zu klären, bevor ein förmlicher Antrag gestellt wird. Für Sie ist dieser Service kostenlos!
  • Für Beamte und Mitglieder von Versorgungswerken gelten eigene Besonderheiten.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt Ihnen eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf krankheits- oder unfallbedingt dauerhaft zu einem bestimmten Grad (meist mindestens 50 Prozent) nicht mehr ausüben können. Wichtig dabei: Es geht um Ihren konkreten Beruf, nicht um irgendeine Tätigkeit, die Sie theoretisch noch ausüben könnten. Das unterscheidet die BU von anderen Absicherungen wie der Erwerbsunfähigkeitsrente, Erwerbsminderungsrente, einer Grundfähigkeitsversicherung oder eine Versicherung gegen schwere Erkrankungen die andere Maßstäbe anlegen.

Warum ist die BU für die meisten so wichtig?

Ihre Arbeitskraft ist für die meisten Menschen das wertvollste, was sie finanziell haben. Viele Jahre wurden Zeit und Geld in die eigenen Fähigkeiten investiert, die nun die Einkommensgrundlage darstellen. Das sind aufsummiert bis zum Ende der Erwerbstätigkeit meist hunderttausende Euro, manchmal mehrere Millionen. Die Arbeitskraft ist somit wertvoller als jedes Auto, oft wertvoller als die eigene Immobilie. Der Staat springt beim Verlust der Arbeitskraft nur noch eingeschränkt ein: Seit dem 1. Januar 2001 sind für alle ab dem 2. Januar 1961 Geborenen keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr vorgesehen. Es gibt nur noch die Erwerbsminderungsrente, und die zahlt erst, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, überhaupt irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, abhängig von der Stundenanzahl, nachzugehen, unabhängig von Ihrem erlernten Beruf. Für die meisten Berufsgruppen reicht das im Ernstfall bei Weitem nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer keine eigene BU hat, trägt dieses Risiko also weitgehend allein.

Warum wird die Vorerkrankung ausgerechnet in diesen Lebensphasen zum Problem?

Der Wunsch nach einer BU entsteht selten aus dem Nichts. Typischerweise entsteht er zu Beginn einer neuen Lebensphase, dann wenn Verantwortung hinzukommt: bei der Heirat, mit der Familiengründung, beim Immobilienerwerb oder bei der Existenzgründung. Nicht selten fallen mehrere dieser Themen zeitlich zusammen. Das Problem: Bis dahin sind viele Menschen bereits Mitte 30 und haben in dieser Zeit schon ein paar Erkrankungen und den ein oder anderen Arztbesuch hinter sich. Vielleicht sind ein paar Zufallsbefunde festgestellt worden.
Will man eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, so werden im Antrag Gesundheitsfragen gestellt. Und diese sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Denn im Falle einer Berufsunfähigkeit, prüft der Versicherer, ob die Gesundheitsangaben im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß angegeben worden sind und ist gegebenenfalls leistungsfrei. Diese Gesundheitsfragen werden somit zum Nadelöhr zwischen dem Wunsch nach Absicherung und dem Erhalt des Versicherungsschutzes. Wie diese Fragen genau formuliert sind, ist übrigens eines von mehreren Qualitätskriterien einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was passiert, wenn ich beim Antrag Vorerkrankungen angeben muss?

Jeder Versicherer prüft Ihre Gesundheitsangaben nach eigenen, unterschiedlichen Maßstäben. Je nach Einschätzung des Risikos kann das Ergebnis ganz unterschiedlich ausfallen: eine Annahme zu normalen Konditionen, eine Annahme mit Risikozuschlag, eine Annahme mit Ausschluss einzelner Erkrankungen oder es kann sogar zu einer Ablehnung kommen. Wichtig zu wissen: Eine Ablehnung bei einem Versicherer bedeutet nicht, dass alle anderen ebenso entscheiden würden. Aber eine dokumentierte Ablehnung oder ein Risikozuschlag kann sich negativ auf spätere Anfragen bei anderen Versicherern auswirken, weil Sie diese bei künftigen Anträgen in der Regel angeben müssen. Deshalb raten wir von „einfach mal bei mehreren Versicherern durchprobieren" in Eigenregie dringend ab.

Der bessere Weg: anonymisierte Risikovoranfragen

Wir arbeiten mit anonymisierten Voranfragen, auch Risikovoranfragen genannt: Bevor ein Antrag gestellt wird, fragen wir ohne Nennung Ihres Namens bei mehreren Versicherern an, ob und zu welchen Konditionen sie bereit wären, Ihr konkretes Risiko zu versichern. Der Vorteil: Sie erfahren Ihre realistischen Chancen, ohne dass eine förmliche Ablehnung aktenkundig wird, die spätere Anfragen erschweren könnte. Natürlich garantiert auch eine anonymisierte Voranfrage keine Zusage. Aber sie erhöht Ihre Chancen deutlich, weil wir gezielt die Versicherer ansprechen, die für genau Ihre gesundheitliche Situation am ehesten offen sind. Sollten mehrere Versicherer bereit sein, Sie zu versichern, beraten wir Sie anschließend hinsichtlich der Versicherungsbedingungen der jeweiligen Angebote. Der Preis sollte nur bei gleichen Leistungen entscheidend sein.

Besonderheiten bei Beamtinnen und Beamten

Bei Beamten gibt es keine Berufsunfähigkeit im klassischen Sinn gegenüber dem Dienstherrn. Wer dienstunfähig wird, wird in den Ruhestand versetzt und erhält ein Ruhegehalt (oft auch Versorgungsbezüge oder Pension genannt). Die Höhe dieses Ruhegehalts hängt aber von den geleisteten Dienstjahren und dem Status ab. Wer früh in der Laufbahn dienstunfähig wird, etwa im Referendariat oder als Beamter oder Beamtin auf Probe, hat noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit gibt es einen Anspruch, und der wächst über die Dienstjahre nur langsam an. Erst nach vierzig Dienstjahren wird der Höchstsatz erreicht. Deshalb ist eine private Dienstunfähigkeitsversicherung (DU), die auf den Beamtenstatus zugeschnitten ist, gerade am Anfang der Laufbahn oft sinnvoll. Die Bedingungen unterscheiden sich dabei von einer klassischen BU. Dieses Thema, insbesondere für Lehrkräfte, werden wir in einem eigenen Beitrag vertiefen.

Besonderheiten bei Mitgliedern von Versorgungswerken

Angehörige bestimmter freier Berufe, wie etwa Ärztinnen, Apotheker, Architektinnen, Rechtsanwälte oder Steuerberaterinnen, sind in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert. Viele Versorgungswerke zahlen bei Berufsunfähigkeit eine eigene Rente.Die Voraussetzungen und die Höhe unterscheiden sich aber von Versorgungswerk zu Versorgungswerk teils erheblich, und die Leistung reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Oftmals wird die Berufsunfähigkeitsversicherung erst bei 100% Berufsunfähigkeit gezahlt. Auch hier lohnt sich deshalb eine ehrliche, individuelle Prüfung: Was sind die Vorausseztungen für eine Leistung des Versorgungswerkes und wie groß ist die Lücke zwischen der Versorgungswerksleistung und dem, was Sie im Ernstfall tatsächlich brauchen?
Unsicher, wie das in Ihrer Situation aussieht?
In einem kostenlosen, unverbindlichen Orientierungsgespräch klären wir, ob eine Voranfrage in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Nach unserem Ansatz:
Karsten Müller und Anna Sodki stehen neben einem Roll-Up mit der Aufschrift "KlarStrategie"
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Was bekomme ich am Ende — und was nicht?

Natürlich können wir nicht versprechen, dass Sie den gewünschten Berufsunfähigkeitsschutz erhalten, aber wir können Ihnen helfen, Ihre Chancen optimal zu nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Manche Fragen werden uns immer wieder gestellt. Hier finden Sie die Antworten.
Muss ich auch Bagatellen und Zufallsbefunde in Antrag angeben?
Ich wurde schon einmal abgelehnt. Kann ich es noch einmal versuchen?
Bekomme ich trotz psychischer Vorerkrankung noch eine BU?
Bekomme ich trotz Rückenproblemen oder nach einem Bandscheibenvorfall noch eine BU?
Sind Asthma, Neurodermitis oder andere Allergien ein Ausschlussgrund?
Kann ich eine BU auch nachträglich abschließen, wenn ich zuerst gezögert habe?
Ich bin Beamtin oder Beamter. Benötige ich überhaupt eine BU?
Ich bin Mitglied in einem Versorgungswerk. Reicht dessen Leistung nicht aus?
Was kostet eine anonymisierte Voranfrage?
Über den Autor
Karsten Müller
Karsten Müller ist Diplom-Betriebswirt und Versicherungskaufmann sowie Fachberater für nachhaltige Investments. Bei der KlarStrategie GmbH berät er zu Vorsorge, Absicherung und nachhaltigem Vermögensaufbau — unabhängig und auf Augenhöhe.
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